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Ihr Weg zu uns

Eine Behandlung dürfen wir gemäß Heilmittelrichtlinien nur mit gültiger Verordnung eines Arztes/einer Ärztin aus folgenden Fachbereichen beginnen/durchführen:

- Kinder- und Jugendmedizin
- HNO (Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde)
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Neurologie
- Zahnmedizin und Kieferorthopädie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
Nach den nötigen Untersuchungen und festgestelltem Bedarf bekommen Sie die Heilmittelverordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin entweder direkt ausgehändigt oder Sie können die Verordnung abholen, sobald Sie einen Termin beim Logopäden vereinbart haben. Eine Heilmittelverordnung ist in der Regel nur 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Melden Sie sich telefonisch in der logopädischen Praxis an. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir Ihre Daten in unsere Warteliste auf.
Sobald ein zeitlich geeigneter Behandlungsplatz frei geworden ist, meldet sich Ihre zuständige Therapeutin wiederum persönlich bei Ihnen zur Terminabsprache. Nun können Sie auch gerne die vorbereitete Heilmittelverordnung bei Ihrem Arzt /Ihrer Ärztin abholen.
Falls es Ihnen möglich ist, können wir Ihnen auch gerne Springertermine anbieten. Das heißt, dass Sie bei Ausfall eines anderen Patienten angerufen werden und Ihnen der kurzfristig frei gewordene Termin angeboten wird. Dieses Vorgehen verkürzt durch Ihre Flexibilität die Wartezeit auf einen festen Therapieplatz.
Ⓒ Logopädische Praxis Petra Rosenberger, Inh. Petra Müller
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